iWorum geht es?
Nach einer Kollision gibt es eine klare Reihenfolge von Maßnahmen – und rechtliche Pflichten.
Lernziele dieser Lektion
- Du kennst die Maßnahmen-Reihenfolge.
- Du weißt, was Verklarung bedeutet.
- Du kennst die Hilfeleistungspflicht und ihre Grenze.
1Maßnahmen
Soforthilfe für Verletzte und Sicherung am eigenen Schiff, dann Hilfe für das fremde Schiff.
Gemeinsames Unfallprotokoll (sonst Identität feststellen + Niederschrift mit Zeugen). Meldung an die nächste Hafenbehörde = Verklarung, evtl. Konsulat; Meldung an Eigner/Vercharterer bzw. Versicherung.
2Hilfeleistungspflicht
Man ist zur Hilfe verpflichtet; bei Bergung fremden Guts besteht Anspruch auf Bergelohn.
Keine Pflicht, wenn man sich/seine Crew selbst gefährden würde – dann aber den Notfall weitermelden (MAYDAY RELAY).
🎬Nach einer Kollision – die Reihenfolge
Nach einer Kollision gilt diese Reihenfolge: (1) Soforthilfe für Verletzte und Sicherung des eigenen Schiffes, (2) Hilfe für das fremde Schiff, (3) gemeinsames Unfallprotokoll – sonst Identität feststellen und Niederschrift mit Zeugen, (4) Meldung an die nächste Hafenbehörde (Verklarung), gegebenenfalls an das Konsulat, (5) Meldung an Eigner bzw. Vercharterer und Versicherung. Auch als unbeteiligter Zeuge ist man zur Hilfe verpflichtet (bei Bergung fremden Guts besteht Anspruch auf Bergelohn) – außer man würde sich oder die Crew selbst gefährden; dann meldet man den Notfall weiter (MAYDAY RELAY).
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