iWorum geht es?
Die Jachtzulassungsverordnung vereinfacht das Verfahren für Jachten unter 24 m – und legt die Mindestausrüstung fest.
Lernziele dieser Lektion
- Du kennst das Zulassungsverfahren.
- Du kennst die Mindestlängen je Fahrtbereich.
- Du kennst die Pflichtausrüstung und -dokumente.
1Zulassung & Längen
In drei Schritten: (1) Messbrief durch ermächtigte Ziviltechniker, (2) Antrag mit Messbrief + Eigentumsnachweis bei der Landesregierung, (3) Ausstellung des Seebriefs. Messbrief, Seebrief und Ausrüstungsliste gehören als Satz an Bord.
FB1 = 5 m, FB2 = 6 m, FB3 = 7 m, FB4 = 8 m.
2Ausrüstung & Dokumente
U. a. zwei Anker, Festmacher (≥ 5×Länge), zwei Feuerlöscher, Rettungswesten/-ringe, Sicherheitsgurte, Kompass + Deviationstabelle + Peilkompass, Karten/Dreiecke/Zirkel/KVR, Log, Lot, Fernglas, Barometer/Thermometer/Uhr, UKW-Funk, Signallampe, Signalhorn, Notsignale.
Immer an Bord: Seebrief (mit Messbrief & Ausrüstungsliste), Crewliste, Ausweise, Haftpflichtnachweis, Funk-Zulassung/-zeugnis (falls Funk), Skipper-Befähigung, ggf. Einklarierungspapiere und Gas-Prüfbescheinigung.
🎬Weg zum Seebrief & Mindestlängen
Für Jachten unter 24 m ist das Zulassungsverfahren (Jachtzulassungsverordnung 1994) vereinfacht: (1) Messbrief durch ermächtigte Ziviltechniker, (2) Antrag mit Messbrief und Eigentumsnachweis bei der Landesregierung des Wohnbundeslands, (3) Ausstellung des Seebriefs. Messbrief, Seebrief und Ausrüstungsliste bilden einen Dokumentensatz und müssen an Bord sein. Mindestlängen: FB1 5 m, FB2 6 m, FB3 7 m, FB4 8 m. Verantwortlich für Sicherheit und Ausrüstung ist der Eigentümer (bei Charter die Basis).
🎬Pflicht-Ausrüstung (FB2, Auszug)
Jede zugelassene Jacht braucht eine nach Fahrtbereich gestaffelte Mindestausrüstung; sie steht in der Ausrüstungsliste zum Seebrief. Für FB2 unter anderem: zwei Anker mit Ketten/Leinen und Festmacher (je ≥ 5× Schiffslänge), zwei Feuerlöscher, ohnmachtsichere Rettungsweste je Person, Rettungsring(e) mit Leine, Sicherheitsgurte, fest montierter Kompass mit Deviationstabelle plus Peilkompass, berichtigte Seekarten, Dreiecke, Zirkel und KVR, Log, Lot, Fernglas, Barometer, Thermometer und Uhr, UKW-Funk, Signallampe, Signalhorn und Notsignale. Verantwortlich ist der Eigentümer (bei Charter die Basis).
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SailingX-Academy · D.3.3 Jachtzulassung, Mindestlängen & Ausrüstung
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