iWorum geht es?
Die Seeschifffahrts-Verordnung regelt das Prüfungswesen und definiert die Fahrtbereiche.
Lernziele dieser Lektion
- Du weißt, ob eine Führerscheinpflicht besteht.
- Du kennst die Prüfungsvoraussetzungen.
- Du kennst die vier Fahrtbereiche.
1Befähigungsausweise
Es besteht keine generelle Führerscheinpflicht. Ausweise von ÖSV und MSVÖ sind aber gleichwertig und werden vom Ministerium bestätigt.
Für die Prüfung (FB2/3/4): mindestens 18 Jahre, körperliche/geistige Eignung und Erfahrungsnachweise; Theorie- und Praxisteil vor Prüfungskommissären.
2Die vier Fahrtbereiche
FB1 „Watt-/Tagesfahrt“ bis 3 sm; FB2 „Küstenfahrt“ bis 20 sm; FB3 „küstennahe Fahrt“ bis 200 sm; FB4 „weltweite Fahrt“ darüber hinaus.
🎬Die vier Fahrtbereiche
Die Seeschifffahrts-Verordnung ergänzt das Gesetz; für Jachten relevant ist v. a. das Prüfungswesen. Es gibt keine generelle Führerscheinpflicht, doch Befähigungsausweise von ÖSV/MSVÖ sind gleichwertig. Vier Fahrtbereiche: FB1 „Watt-/Tagesfahrt“ bis 3 sm, FB2 „Küstenfahrt“ bis 20 sm, FB3 „küstennahe Fahrt“ bis 200 sm, FB4 „weltweite Fahrt“ darüber hinaus. Prüfungsvoraussetzung: mind. 18 Jahre, Eignung, Erfahrungsnachweise.
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SailingX-Academy · D.3.2 Befähigungsausweise & Fahrtbereiche
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