Grundstoff · Modul D Gesetze · D.3 Nationale Vorschriften

D.3.2Befähigungsausweise & Fahrtbereiche

Wer darf führen – und wie weit reicht welcher Fahrtbereich?

⏱ ca. 6 Min.📘 Lektion 9 von 11✅ Selbsttest · 5 Fragen

iWorum geht es?

Die Seeschifffahrts-Verordnung regelt das Prüfungswesen und definiert die Fahrtbereiche.

Lernziele dieser Lektion

1Befähigungsausweise

🪪
Keine Pflicht
Es besteht keine generelle Führerscheinpflicht. Ausweise von ÖSV und MSVÖ sind aber gleichwertig und werden vom Ministerium bestätigt.
📝
Voraussetzungen
Für die Prüfung (FB2/3/4): mindestens 18 Jahre, körperliche/geistige Eignung und Erfahrungsnachweise; Theorie- und Praxisteil vor Prüfungskommissären.

2Die vier Fahrtbereiche

🗺️
FB1–FB4
FB1 „Watt-/Tagesfahrt“ bis 3 sm; FB2 „Küstenfahrt“ bis 20 sm; FB3 „küstennahe Fahrt“ bis 200 sm; FB4 „weltweite Fahrt“ darüber hinaus.

🎬Die vier Fahrtbereiche

Die Seeschifffahrts-Verordnung ergänzt das Gesetz; für Jachten relevant ist v. a. das Prüfungswesen. Es gibt keine generelle Führerscheinpflicht, doch Befähigungsausweise von ÖSV/MSVÖ sind gleichwertig. Vier Fahrtbereiche: FB1 „Watt-/Tagesfahrt“ bis 3 sm, FB2 „Küstenfahrt“ bis 20 sm, FB3 „küstennahe Fahrt“ bis 200 sm, FB4 „weltweite Fahrt“ darüber hinaus. Prüfungsvoraussetzung: mind. 18 Jahre, Eignung, Erfahrungsnachweise.

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