Grundstoff · Modul G Funknavigation · G.1 Funk allgemein

G.1.2Gesetzliche Bestimmungen über Seefunk

Zulassung, Rufzeichen und wer überhaupt senden darf.

⏱ ca. 5 Min.📘 Lektion 2 von 8✅ Selbsttest · 4 Fragen

iWorum geht es?

Funk ist streng geregelt – um den internationalen Verkehr vor Störungen zu schützen.

Lernziele dieser Lektion

1Gerät & Rufzeichen

📻
Zulassung
Ein UKW-Gerät ist frei käuflich, aber Installation und aktiver Betrieb brauchen eine Zulassung. Rein passive Geräte (Radar, GPS, EPIRB) müssen nicht zugelassen werden.
🆔
Rufzeichen
Mit der Zulassung kommt ein internationales Rufzeichen (österreichisch „OEX“ + vierstellige Zahl) – man ist dann offizielle Seefunkstelle.

2Wer darf senden

🎓
Funkzeugnis
Aktiv senden darf nur, wer ein Funksprechzeugnis besitzt – außer im Notfall. Ziel der strengen Regeln: Störungen des internationalen Funkverkehrs verhindern.

🎬Zulassung, Rufzeichen & Funkzeugnis

📻 Gerät: Zulassung nötig (aktiv)
🆔 Rufzeichen OEX + 4 Ziffern
🎓 Funksprechzeugnis zum Senden
👂 Passiv (Radar/GPS/EPIRB): frei

Ein UKW-Gerät kann man frei kaufen – Installation und aktiver Betrieb brauchen aber eine Zulassung. Damit wird ein internationales Rufzeichen zugewiesen (österreichisch: „OEX“ + vierstellige Zahl) – man ist dann offizielle Seefunkstelle. Nur passive Geräte (Radar, GPS, EPIRB) brauchen keine Zulassung. Senden darf nur, wer ein Funksprechzeugnis besitzt (Ausnahme: Notfälle). Grund: Störungen des Funkverkehrs verhindern.

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