Grundstoff · Modul D Gesetze · D.2 Internationale Vorschriften (KVR)

D.2.1KVR – Grundlagen & Begriffe

Das Verkehrsrecht auf See: Geltung, Fahrzeugkategorien und Grundpflichten.

⏱ ca. 8 Min.📘 Lektion 2 von 11✅ Selbsttest · 5 Fragen

iWorum geht es?

Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sind die „Straßenverkehrsordnung“ der See.

Lernziele dieser Lektion

1Geltung & Kategorien

🌊
Geltung
Auf hoher See und in Territorialgewässern, soweit keine abweichenden nationalen Vorschriften gelten.
🚢
Kategorien
Maschinenfahrzeug (auch mit gesetzten Segeln!), Segelfahrzeug (nur Segel), Fischereifahrzeug (Trawler/Nicht-Trawler; Angeln zählt nicht), manövrierbehindert (durch Arbeit), manövrierunfähig (Gebrechen), tiefgangbehindert. „In Fahrt“ = weder fest, ankernd noch auf Grund.

2Grundpflichten

🐢
Sichere Geschwindigkeit
Der Situation anpassen; bei verminderter Sicht darf der Anhalteweg nicht länger als die halbe Sichtweite sein. Stets gehörigen Ausguck halten (Sehen, Hören, Radar).
🛣️
Enge & Trennung
In engen Fahrwassern Rechtsfahrgebot, Querverkehr Nachrang, Großschifffahrt nicht behindern. Verkehrstrennungsgebiete nur in Einbahnrichtung, im rechten Winkel queren (kein Aufkreuzen!), kein Ankern. Küstenverkehrszonen sind Seglern/Kleinfahrzeugen vorbehalten.

🎬Fahrzeugkategorien der KVR

Maschinenfahrzeugauch Segler mit laufender MaschineSegelfahrzeugnur unter Segel – Maschine ausFischendes Fahrzeugmit Netz/Leinen – Angeln zählt nichtManövrierbehindertdurch seine Arbeit, z. B. BaggerManövrierunfähigdurch Gebrechen, z. B. RuderschadenTiefgangbehindertan das Fahrwasser gebunden

Die Fahrzeugkategorien der KVR (in Österreich „Seestraßenordnung“). Wichtig: Ein Segler mit laufender Maschine ist Maschinenfahrzeug – am Tag zeigt er einen Kegel mit der Spitze nach unten. Tagsignale der übrigen: fischend = zwei Kegel Spitze an Spitze, manövrierbehindert = Ball–Rhombus–Ball, manövrierunfähig = zwei Bälle, tiefgangbehindert = Zylinder. „In Fahrt“ ist ein Fahrzeug, das weder festgemacht ist, ankert noch auf Grund sitzt.

🎬Verkehrstrennungsgebiet

EinbahnwegEinbahnwegTrennzoneKüstenverkehrszonerichtig:rechtwinklig querenfalsch:im VTG aufkreuzen

Im Verkehrstrennungsgebiet fährt man nur in Pfeilrichtung des jeweiligen Einbahnwegs – die Trennzone liegt dabei immer an Backbord (Rechtsverkehr). Wer das VTG queren muss, tut das mit Kurs möglichst im rechten Winkel zur Verkehrsrichtung; Aufkreuzen und Ankern im VTG sind tabu. Die Küstenverkehrszone zwischen VTG und Küste ist für Segler und Kleinfahrzeuge da.

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