Grundstoff · Modul A Jachtbedienung & Jachtführung · A.5 Besondere Aufgaben des Schiffsführers

A.5.3Behördenwege, Ein- und Ausklarieren

Formalitäten an der Grenze zur See – mit der „Q“-Flagge in den Port of Entry.

⏱ ca. 7 Min.📘 Lektion 53 von 56✅ Selbsttest · 4 Fragen

iWorum geht es?

Bei Fahrten über Grenzen zur See sind Behördenwege zu erledigen. Es ist ein Gebot der Höflichkeit und Klugheit, dabei einigermaßen korrekt gekleidet aufzutreten.

Lernziele dieser Lektion

1Vorab & Einklarieren

🏛️
Zum Hafenkapitän
Vor Törnbeginn meist mit den Schiffspapieren zum Hafenkapitän; in manchen Ländern in jedem angelaufenen Hafen.
🚩
„Q“ setzen
Bei der Einreise in ein Drittland die gelbe Einklarierungsflagge „Q“ in der Backbordsaling setzen und direkt einen Einklarierungshafen (Port of Entry) ansteuern; an der Zollmole festmachen.
🛂
Formalitäten
Der Schiffsführer erledigt mit den Dokumenten die Einreise bei Hafenamt, Polizei und Zoll; die Crew bleibt an Bord. Danach die Q-Flagge einholen und die Zollmole verlassen.

2Crew-Änderung & Ausklarieren

👥
Crew-Änderung
Kommt jemand an Bord oder verlässt vorzeitig den Törn, ist das beim Hafenamt zu melden und die Crewliste anzupassen.
↩️
Ausklarieren
Die Ausreise wird analog gemeldet. Nach dem Ausklarieren darf (außer im Notfall) kein Hafen mehr angelaufen und keine Bucht besucht werden – die Hoheitsgewässer sind direkt zu verlassen.

🎬Einklarieren mit der „Q“-Flagge

Bei der Einreise in ein Drittland wird die gelbe Flagge „Q“ unter der Backbordsaling gesetzt und direkt ein Einklarierungshafen (Port of Entry) angelaufen. Nach dem Einklarieren wird sie eingeholt.

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SailingX-Academy · A.5.3 Behördenwege, Ein- und Ausklarieren
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